Zusatzleistungen des Verwalters


Zusatzleistungen (Gesetzlich nicht geforderte - freiwillige - Leistungen.)
Der Verwalter ist bereit, weitere Leistungen zu erbringen, um den Eigentümern eine umfassende Information und Werterhaltung des Grundbesitzes zu bieten. Die Zusatzleistungen sind kostenfrei und mit dem vereinbarten Verwaltungsentgelt abgegolten.


3.1 Niederschrift


Jedem Wohnungseigentümer wird eine Kopie der Beschlüsse der Eigentümerversammlung ohne besonderen Nachweis an die letzte, schriftlich gemeldete Adresse zugestellt.


3.2 Geldbestandsnachweis


Der Nachweis über die Richtigkeit der vorgelegten Jahresabrechnung erfolgt u. a. durch den Geldbestandsnachweis von Gesamt-Einnahmen, -Ausgaben und Verrechnungsposten je Abrechnungsjahr.


3.3 Instandhaltungsrücklage


Die Anlage der angesparten Inst.-Rückstellungen wird den Eigentümern in Verbindung mit der Jahres-Abrechnung nachgewiesen.


3.4 Einsicht in Unterlagen


Jeder Miteigentümer erhält auf Wunsch Einsicht in alle Unterlagen der Gemeinschaft innerhalb der Bürozeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung) im Büro des Verwalters. Diese Regelung ersetzt das Auslegen der Belege zur Eigentümerversammlung.


3.5 Tagesordnung zur Eigentümerversammlung


Jeder Eigentümer erhält die Möglichkeit, den Inhalt der Tagesordnung schriftlich 4 Wochen vorher zu ergänzen.


3.6 Beschlussentwürfe


Um einen zügigen und reibungslosen Ablauf in der Eigentümerversammlung sicherzustellen, bereitet die Verwaltung, soweit möglich, Beschlussentwürfe zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung vor.


3.7 Belegprüfung durch den Beirat


Die zur Belegprüfung notwendigen Unterlagen werden in den Räumen der MIO dem Verwaltungsbeirat zur Verfügung gestellt.


3.8 Hausordnung


Die erste Haus-/Nutzungsordnung wird von dem Verwalter zur Beschlussfassung vorbereitet.


3.9 Kostenanalyse für die Instandhaltung/ -setzung


Planung der zu erwartenden Instandhaltung / Instandsetzung über einen Zeitraum von 3 Jahren.


3.10 Heizkostenabrechnung


Erstellung der Heizkostenabrechnung in Verbindung mit der Jahresabrechnung, sobald die Verbrauchswerte der Ablesung vorliegen.


3.11 Zinsabschlagsteuer


Ausweis der gezahlten Zinsabschlagsteuer in der Einzelabrechnung. Die Erstellung gesonderter und einheitlicher Feststellungen ist eine Zusatzleistung.

 

 


Mehrleistungen des Verwalters


Es kann vorkommen, dass durch einzelne Miteigentümer, Dritte oder durch umfangreiche Instandsetzungen für die Gemeinschaft zusätzlicher Aufwand ausgelöst wird, der vom Verwalter bei Vertragsabschluss nicht kalkulierbar ist. Diese Mehrleistungen werden gesondert abgerechnet und soweit möglich und vereinbart, dem verantwortlichen Miteigentümer direkt weiterbelastet.


4.1 Gerichtsverfahren / Zustellungsbevollmächtigung


Bearbeiten von Gerichtsverfahren nach § 43 WEG, wie z. B. Hausgeldklagen, Beschlussanfechtungen, Handwerker etc.. Über die Anträge und Ergebnisse von Verfahren nach § 43 WEG (außer Hausgeldklagen) werden die Eigentümer in Kurzform durch Rundschreiben informiert. Die obergerichtliche Rechtsprechung betrachtet zur eigenen Entlastung die Zustellung und geeignete Information der Eigentümer - entgegen § 27 Abs. 2, Ziffer 3 WEG - zurzeit als Aufgabe des Verwalters.

Der Verwalter wird hiermit unter Haftungsfreistellung - soweit gesetzlich möglich - bevollmächtigt, für Rechnung der Gemeinschaft, außergerichtlich oder gerichtlich gegen Miteigentümer, die mit ihren Zahlungsleistungen an die Gemeinschaft im Rückstand sind, vorzugehen. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes wird gestattet. Der Verwaltung sind alle daraus entstehenden Kosten und Aufwendungen vorerst sofort aus dem WEG - Girokonto zu erstatten. Dem Verwalter werden Aufwendungen auch für beauftragte Verfahrensbevollmächtigte, die ihm als Beteiligter oder Zustellungs-bevollmächtigter an einem Verfahren gemäß §§18 und 43 WEG entstehen erstattet. Dies gilt auch, wenn in der richterlichen Entscheidung keine Erstattung von außergerichtlichen Kosten angeordnet ist.


4.2 Betriebskostenabrechnung


Betriebskostenabrechnung nach der Neubaumietenverordnung für den vermietenden Eigentümer


4.3 Eigentumswechsel


Bearbeiten von Eigentumswechsel (z. B. Information des Erwerbers, ändern der Stammdaten, Auskünfte/Einsicht in die Unterlagen usw.) und - falls erforderlich - Zustimmung zum Verkauf gemäß § 12 WEG vor dem Notar. Zu Lasten des Käufers.


4.4 Zusätzliche Eigentümerversammlungen


Weitere zusätzliche bzw. außerordentliche Wohnungseigentümerversammlungen. Einladungsversand, Versammlungsvorbereitung, Rundbriefe, Protokolle


4.5 Arbeitgeberfunktionen


Übernahme der Arbeitgeberfunktionen für geringfügig Beschäftigte (steuerlich und versicherungstechnisch) der von der Eigentümergemeinschaft beschäftigten Dienstkräfte.

 


4.6 Fahrt- und Zusatzkosten


Fahrtkosten, Parkgebühren, Porto, usw. aus diesen Mehrleistungen


4.7 Fotokopien / Ausfertigung und Versand von Schriftstücken


Anfertigung von Kopien von Rechnungsbelegen, Gerichtsbeschlüssen, Gerichtseingaben, Verwaltungsunterlagen usw. Mahnungen an säumige/verantwortliche Miteigentümer. Abmahnungen und Beantwortung gegnerischer Schreiben.


4.8 Zusätzliche Arbeiten


Durchführung von Beschlüssen, die dem Verwalter Tätigkeiten außerhalb der Grund- und Zusatzleistungen abfordern. Weitere zusätzliche Arbeiten, die nicht in den o. g. Grund- und Zusatzleistungen aufgeführt sind zu Lasten des/der Verursacher(s).

 

Sollten von der WEG mehr als 3 Angebote gefordert werden, wird der Mehraufwand für die Einholung und Auswertung der Unterlagen entsprechend weiterbeslastet.

 

Die Höhe der Vergütung für Mehrleistungen gilt ab Vertragsbeginn zuzüglich MwSt.

 

 


 



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  Unser spezieller Service:


Verwaltung ist Vertrauenssache, darum bieten wir Ihnen ein Kündigungsrecht seitens der Eigentümer jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende des Folgemonats an. In all den Jahren hat noch kein Eigentümer davon Gebrauch gemacht.